- Rat
- Ra̲t1 der; -(e)s; nur Sg; das, was man (aufgrund seiner Erfahrung oder Kenntnisse) jemandem sagt, damit er weiß, was er tun soll ≈ Ratschlag <ein wohl gemeinter, fachmännischer, ehrlicher Rat; jemandem einen Rat geben, erteilen; jemanden um Rat fragen, bitten; jemandes Rat (ein)holen, befolgen; einem Rat folgen; auf jemandes Rat hören; auf jemandes Rat hin (etwas tun)>: Mein Rat wäre, mit dem Zug statt mit dem Auto zu fahren|| NB: als Plural wird Ratschläge verwendet|| ID sich (Dat) keinen Rat (mehr) wissen nicht mehr wissen, was man tun soll; jemandem mit Rat und Tat zur Seite stehen jemandem helfen, so gut man kann; meist Da ist guter Rat teuer da ist es schwierig, eine Lösung zu finden|| NB: ↑zurate————————Ra̲t2 der; -(e)s, Rä̲·te; 1 eine Gruppe von Menschen, die in einer Organisation o.Ä. bestimmte Probleme diskutieren und dann entscheiden <den Rat einberufen; jemanden in den Rat wählen; im Rat sitzen>|| K-: Ratsbeschluss, Ratsmitglied, Ratssitzung, Ratsvorsitzende(r)|| -K: Aufsichtsrat, Betriebsrat, Familienrat, Gemeinderat, Kirchenrat, Ministerrat, Revolutionsrat, Stadtrat2 jemand, der Mitglied eines Rates2 (1) ist3 nur Sg; der Titel eines ziemlich hohen Beamten|| -K: Amtsrat, Regierungsrat, Studienrat4 der Große Rat das Parlament eines Schweizer Kantons5 die eidgenössischen Räte das Schweizer Parlament (Nationalrat und Ständerat)6 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe hist ≈ Comecon; Abk RGW
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.